18
Allgemeine Anrechnungsempfehlung
Referenzstudiengang „Master of Mediation“
Als Referenzstudiengang für den Äqui-
valenzvergleich wurde der interdiszipli-
när ausgerichtete Studiengang „Master
of Mediation“ der FernUniversität in
Hagen ausgewählt. Dieser weiterbilden-
de Masterstudiengang bietet die wis-
senschaftliche Auseinandersetzung mit
dem Thema Mediation in der stofflichen
Breite und Tiefe eines postgraduierten
Studiengangs. Trotz seiner wissenschaft-
lichen Ausrichtung weist der Studien-
gang auch im beträchtlichen Umfang
Praxiselemente auf.
Die Teilnehmenden erwerben Verhand-
lungs- und Mediationskenntnisse für
ihre Arbeit und erhalten eine vollstän-
dige Mediationsausbildung. Auf der
anderen Seite erzielen sie einen aka-
demischen Grad, der sie zur Promotion
berechtigt. Der Studiengang richtet sich
an Interessierte, die bereits eine akade-
mische Ausbildung absolviert haben
und nun einen Mastergrad in der Diszi-
plin Mediation (MM) erwerben möchten.
Häufig wählen Jurist/inn/en, aber auch
Absolvent/inn/en anderer Hochschul-
studiengänge (etwa Betriebswirtschaft,
Verwaltungswirtschaft, Sozialpädagogik,
Psychologie, Naturwissenschaften oder
Medizin), das Masterprogramm in Ergän-
zung ihres Studiums.
Zulassungsvoraussetzungen
ƒ
ƒ
Ein erfolgreich abgeschlossenes
berufsqualifizierendes Hochschul-
studium mit einer Regelstudienzeit
von mindestens sechs Semestern
und
ƒ
ƒ
die für ein erfolgreiches Masterstu-
dium der Mediation notwendige
Kompetenz.
Der Nachweis der erforderlichen Kom-
petenz gilt als erbracht, wenn die Bewer-
berin oder der Bewerber
ƒ
ƒ
ergänzend zu einem Studium eine
mindestens einjährige, einschlägige
Berufserfahrung aufweist
oder
ƒ
ƒ
ergänzend zu einem Studium Kennt-
nisse und Fähigkeiten nachweist, die
durch die erfolgreiche Teilnahme an
mediationsaffinen Qualifizierungs-
maßnahmen erworben wurden.
Hierzu zählen insbesondere Ausbil-
dungen in Disziplinen wie Modera-
tion, Konfliktmanagement, Rhetorik
und Verhandeln.
Workload
ƒ
ƒ
90 KP,
ƒ
ƒ
Pflichtbereich mit 80 KP und Wahl-
bereich mit 10 KP.
Qualifikationsziele
Die Absolvent/inn/en sind umfassend
und interdisziplinär mit dem Thema
der Mediation, ihrer Stellung im System
außergerichtlicher Streitbeilegung und
ihrer unterschiedlichen Anwendungs-
bereiche vertraut. Insbesondere die
praktischen Fertigkeiten auf dem Gebiet
der Konfliktschlichtung können sie ver-
antwortungsvoll in der Praxis einsetzen,
dokumentieren und reflektieren.
Hochschulgrad
Master of Mediation (MM)
Akkreditierung
Der Studiengang wurde am 11.12.2003
durch die Agentur für Qualitätssiche-
rung durch Akkreditierung von Studien-
gängen (AQAS) erstakkreditiert und am
17.08.2009 durch dasselbe Institut ohne
Auflagen reakkreditiert.
Ausgewählte Module
Vom Gutachter wurden anhand kur-
zer Modulbeschreibungen die folgen-
den Module aufgrund möglicher Über-
einstimmungen der Lernergebnisse zu
den Lernergebnissen der Weiterbildung
für den Äquivalenzvergleich ausgewählt:
ƒ
ƒ
Mediation und Rechtskultur,
ƒ
ƒ
Mediation und zwischenmenschli-
ches Verhalten,
ƒ
ƒ
Rhetorik und Verhandeln,
ƒ
ƒ
Herausforderungen für Mediator/
inn/en,
ƒ
ƒ
Wahlmodul: Mediation im öffentli-
chen Bereich (Großgruppenmedi-
ation),
ƒ
ƒ
Wahlmodul: Mediation im familiä-
ren Umfeld.
Jedes dieser Studienmodule besitzt ei-
nen Workload von 5 Kreditpunkten nach
dem ECTS-System.
Weitere Informationen
/
mediation/master
1...,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 19,20,21,22,23,24,25,26,27,28,...36