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Allgemeine Anrechnungsempfehlung
Bestimmung des Workloads
der Weiterbildungsmodule anhand der
Ergebnisse des Inhaltsvergleichs
Aus den Ergebnissen des Inhaltsver-
gleichs beider Untersuchungsrichtun-
gen lassen sich Schätzungen des Wor-
kloads der jeweiligen Lerneinheiten der
Weiterbildung ableiten.
Hierbei ergibt sich als Schätzungen für
die Kreditpunkte (KP) der einzelnen Ler-
neinheiten (LE):
Für die Wochenendseminare:
LE 1
0,87 KP
LE 2
1,37 KP
LE 7 und LE 8
insgesamt 1,54 KP
Die Workloads von LE 4, LE 5 und LE 9
konnten aufgrund zu geringer Überein-
stimmungen zum Studiengang nicht ge-
schätzt werden.
Bei den Lerneinheiten LE 1, LE 2, LE 7 und
LE 8 ergibt sich ein mittlerer Workload
von 0,94 (gerundet: 1 KP) pro Lernein-
heit. Da alle Wochenendseminare 13
Stunden umfassen, wird der Workload
aller Wochenendseminare (LE 1, LE 2, LE
4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9) auf jeweils 1 KP
geschätzt.
Für LE 3 (Bildungsurlaub) ergibt sich aus
den Inhaltsvergleichen eine Workload-
schätzung von 2,92 (gerundet: 3 KP). Für
LE 6 (ebenfalls Bildungsurlaub) ergibt
sich eine Workloadschätzung von 1,31
(gerundet: 1KP).
Die Schätzung erfolgte nach der Formel
dabei bedeutet
KP
: Kreditpunkte
WBLE
: Eine Lerneinheit der
Weiterbildung
k
: Anzahl der Studienmodule, die eine
substanzielle Übereinstimmung zum
WBF besitzen
AL
: Abdeckung der Lernergebnisse in
Prozent
STM
: Studienmodul
Somit ergibt sich für die Module der Wei-
terbildung folgender Workload:
Modul 1 (LE 1, LE 2, LE 3): (1+1+3)= 5 KP
Modul 2 (LE 4, LE 5, LE6): (1+1+1) = 3 KP
Modul 3 (LE 7, LE 8): (1+1)
= 2 KP
Modul 4 (LE 9):
= 1 KP
Die zwei Falldokumentationen einer
Mediation gemäß Pkt. 3.3 und 4.4 der
Standards des Bundesverbandes Medi-
ation sind sowohl Bestandteil der Wei-
terbildung als auch des Studiengangs.
Im Studiengang wird der Workload für
die Erstellung dieser Falldokumentati-
onen auf 5 KP geschätzt. Aufgrund der
unmittelbaren Übereinstimmung der
Anforderungen wird der Workload für
die Falldokumentationen als Teil der
Weiterbildung ebenfalls auf 5 KP ge-
schätzt.
Auch die Supervision ist in vergleich-
barem Umfang sowohl im Studiengang
als auch in der Weiterbildung enthal-
ten. Der Workload für diese Studien-
leistung wird im Studiengang auf 1 KP
geschätzt. Aufgrund der unmittelbaren
Übereinstimmung der Anforderungen
wird der Workload für die Supervision
als Teil der Weiterbildung ebenfalls auf
1 KP geschätzt.
Insgesamt ergibt sich für dieWeiterbildung
„Mediation“ einWorkload von 17 KP.