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Allgemeine Anrechnungsempfehlung 
Wann sollten Lerneinheiten aus
außerhochschulischer Bildung auf
Hochschulstudiengänge angerechnet werden?
In einer Empfehlung der Kultusmi-
nisterkonferenz vom 28.6.2002 zur An-
rechnung von außerhalb des Hochschul-
wesens erworbenen Kenntnissen und
Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
heißt es:
„Außerhalb des Hochschulwesens er-
worbene Kenntnisse und Fähigkeiten
können im Rahmen einer – ggf. auch
pauschalisierten – Einstufung auf ein
Hochschulstudium angerechnet werden,
wenn
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die für den Hochschulzugang gelten-
den Voraussetzungen – ggf. auch über
die Möglichkeiten des Hochschul-
zugangs für besonders qualifizierte
Berufstätige – gewährleistet werden;
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sie nach Inhalt und Niveau dem Teil
des Studiums gleichwertig sind, der
ersetzt werden soll;
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entsprechend den Grundsätzen des
neuen Qualitätssicherungssystems
im Hochschulbereich die qualitativ-
inhaltlichen Kriterien für den Ersatz
von Studienleistungen durch außer-
halb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten im
Rahmen der Akkreditierung überprüft
werden. Außerhalb des Hochschul-
wesens erworbene Kenntnisse und
Fähigkeiten können höchstens 50 %
eines Hochschulstudiums ersetzen“
(KMK, 2002).
Diese Empfehlung der KMK verlangt
sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich
des Niveaus eine Übereinstimmung zwi-
schen anzurechnender Lerneinheit und
zu ersetzendem Studienmodul.
Die hier vorliegende Allgemeine An-
rechnungsempfehlung enthält Hinwei-
se zum Niveau der Lerneinheiten der
begutachteten Fortbildung „Parole Emil
– Jungs im Fokus“. Insofern fachlich de-
finierte Inhalte eines Studiums ersetzt
werden sollen, muss darüber hinaus die
inhaltliche Übereinstimmung der Fort-
bildung mit dem/den Studienmodul(en)
ermittelt werden. Als Grundlage für eine
solche Überprüfung liegen die im Rah-
men des Inhaltsvergleichs ermittelten
Lernergebnisse der Fortbildung vor. Die
Anrechnung eines Studienmoduls wird
empfohlen, wenn dessen Lernergebnis-
se zu mindestens 70% durch Lernergeb-
nisse der Fortbildung abgedeckt werden.
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