Allgemeine Anrechnungsempfehlung
Wann sollten Lerneinheiten aus außerhochschu-
lischer Bildung auf Hochschulstudiengänge
angerechnet werden?
In einer Empfehlung der Kultusmi-
nisterkonferenz vom 28.6.2002 zur An-
rechnung von außerhalb des Hochschul-
wesens erworbenen Kenntnissen und
Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
heißt es:
„Außerhalb des Hochschulwesens er-
worbene Kenntnisse und Fähigkeiten
können im Rahmen einer – ggf. auch
pauschalisierten – Einstufung auf ein
Hochschulstudium angerechnet wer-
den, wenn
die für den Hochschulzugang gelten-
den Voraussetzungen – ggf. auch über
die Möglichkeiten des Hochschulzu-
gangs für besonders qualifizierte Be-
rufstätige – gewährleistet werden;
sie nach Inhalt und Niveau dem Teil
des Studiums gleichwertig sind, der
ersetzt werden soll;
entsprechend den Grundsätzen des
neuen Qualitätssicherungssystems
im Hochschulbereich die qualitativ-
inhaltlichen Kriterien für den Ersatz
von Studienleistungen durch außer-
halb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten im
Rahmen der Akkreditierung überprüft
werden.
Außerhalb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten kön-
nen höchstens 50 % eines Hochschul-
studiums ersetzen“ (KMK, 2002).
Diese Empfehlung der KMK verlangt
sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich
des Niveaus eine Übereinstimmung zwi-
schen anzurechnender Lerneinheit und
zu ersetzendem Studienmodul.
Die hier vorliegende Allgemeine An-
rechnungsempfehlung enthält Hinwei-
se zum Niveau der Lerneinheiten der
begutachteten Weiterbildung „Startklar
fürs Studium“. Insofern fachlich definier-
te Inhalte eines Studiums ersetzt werden
sollen, muss darüber hinaus die inhaltli-
che Übereinstimmung der Weiterbil-
dung mit dem/den Studienmodul(en)
ermittelt werden. Als Grundlage für eine
solche Überprüfung liegen die im Rah-
men des Inhaltsvergleichs ermittelten
Lernergebnisse der Weiterbildung vor.
Die Anrechnung eines Studienmoduls
wird empfohlen, wenn dessen Lern-
ergebnisse zu mindestens 70% durch
Lernergebnisse der Weiterbildung ab-
gedeckt werden.
Bei fachlich nicht eingegrenzten Modu-
len des Studiengangs (z.B. Wahlmodule,
Wahlbereiche etc.) kann eine inhaltliche
Überprüfung einer Übereinstimmung
der Lernergebnisse u.U. entfallen. Hier
kann die Anrechnung ggf. ausschließ-
lich auf der Grundlage der Niveaufest-
stellung im Umfang des o.a. Workloads
(Kreditpunkte) erfolgen.
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