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Allgemeine Anrechnungsempfehlung
Wann sollten Lerneinheiten aus außerhoch-
schulischer Bildung auf Hochschulstudiengänge
angerechnet werden?
In einer Empfehlung der Kultus-
ministerkonferenz vom 28.6.2002 zur
Anrechnung von außerhalb des Hoch-
schulwesens erworbenen Kenntnissen
und Fähigkeiten auf ein Hochschulstu-
dium heißt es:
„Außerhalb des Hochschulwesens er-
worbene Kenntnisse und Fähigkeiten
können im Rahmen einer – ggf. auch
pauschalisierten – Einstufung auf ein
Hochschulstudium angerechnet wer-
den, wenn
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die für den Hochschulzugang gel-
tenden Voraussetzungen - ggf. auch
über die Möglichkeiten des Hoch-
schulzugangs für besonders quali-
fizierte Berufstätige - gewährleistet
werden;
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sie nach Inhalt und Niveau dem Teil
des Studiums gleichwertig sind, der
ersetzt werden soll;
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entsprechend den Grundsätzen des
neuen Qualitätssicherungssystems
im Hochschulbereich die qualitativ-
inhaltlichen Kriterien für den Ersatz
von Studienleistungen durch au-
ßerhalb des Hochschulwesens er-
worbene Kenntnisse und Fähigkei-
ten im Rahmen der Akkreditierung
überprüft werden.
Außerhalb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten kön-
nen höchstens 50 % eines Hochschul-
studiums ersetzen“ (KMK, 2002).
Diese Empfehlung der KMK verlangt
sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich
des Niveaus eine Übereinstimmung
zwischen anzurechnender Lerneinheit
und zu ersetzendem Studienmodul.
Die hier vorliegende Allgemeine An-
rechnungsempfehlung enthält Hin-
weise zum Niveau der Lerneinheiten
der begutachteten Weiterbildung
„JOSEF“. Insofern fachlich definierte
Inhalte eines Studiums ersetzt werden
sollen, muss darüber hinaus die inhalt-
liche Übereinstimmung der Weiterbil-
dung mit dem/den Studienmodul(en)
ermittelt werden. Als Grundlage für
eine solche Überprüfung liegen die
im Rahmen des Inhaltsvergleichs er-
mittelten Lernergebnisse der Weiter-
bildung vor. Die Anrechnung eines
Studienmoduls wird empfohlen, wenn
dessen Lernergebnisse zu mindestens
70% durch Lernergebnisse der Weiter-
bildung abgedeckt werden.
Bei fachlich nicht eingegrenzten Mo-
dulen des Studiengangs (z.B. Wahlm-
odule, Wahlbereiche, etc.) kann eine
inhaltliche Überprüfung einer Über-
einstimmung der Lernergebnisse u.U.
entfallen. Hier kann die Anrechnung
ggf. ausschließlich auf der Grundlage
der Niveaufeststellung im Umfang des
o.a. Workloads (Kreditpunkte) erfolgen.
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