Allgemeine Anrechnungsempfehlung
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Hinweise für Weiterbildungsanbieter und
-absolvent / inn/en
Der Kompetenzbereich Anrechnung
gibt Empfehlungen für die Anrechnung
außerhochschulischer Lernergebnisse,
hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Um-
setzung dieser Empfehlungen an den
Hochschulen. Die Entscheidung über die
Anerkennung einer Weiterbildung liegt
in aller Regel bei den Studiengangs-
verantwortlichen an den Hochschulen.
Studiengänge können die Anrechnung
außerhochschulischer Lernergebnisse
ablehnen oder von dieser Empfehlung
abweichende
Anrechnungsumfänge
gewähren.
Der in dieser Empfehlung dargestellte
Anrechnungsumfang ist ein Maximal-
wert, der i.d.R. nur bei einer weitrei-
chenden inhaltlichen Übereinstimmung
zwischen Lernergebnissen derWeiterbil-
dung und des Studiengangs tatsächlich
auch gewährt wird. Aus einer teilweisen
Übereinstimmung kann ein geringerer
Anrechnungsumfang resultieren.
Auch Hochschulen, die bereit sind, eine
Anrechnung entsprechend dieser Emp-
fehlung zu gewähren, unterliegen u.U.
Restriktionen bei der Einrichtung von
Anrechnungsmöglichkeiten, die sich aus
gesetzlichen oder in anderer Weise wirk-
samen Vorgaben ergeben.
Damit eine Anrechnung entsprechend
dieser Empfehlung eingerichtet werden
kann, muss i.d.R. sowohl das jeweils gül-
tige (Landes-) Hochschulgesetz als auch
die für den anrechnenden Studiengang
gültige Prüfungsordnung entsprechend
angepasst worden sein.
Diese Anrechnungsempfehlung soll den
Verantwortlichen in Hochschulen und
staatlichen Bildungsbehörden eine ver-
lässliche und qualitätsgesicherte Grund-
lage für die Einrichtung von Anrech-
nungsmöglichkeiten bieten. Auch die
Umsetzung dieser Anrechnungsempfeh-
lung sollte qualitätsgesichert erfolgen.
Umfassende Hinweise liefert hierzu z.B.
die „Leitlinie für die Qualitätssicherung
und Verfahren zur Anrechnung berufli-
cher und außerhochschulisch erworbe-
ner Kompetenzen auf Hochschulstudien-
gänge“ (ANKOM, 2008).
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