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          Weiterbildung JOSEF - Joint Strategy and Technology Education Facility
        
        
          Hinweise für Hochschulen und Studiengangs-
        
        
          verantwortliche
        
        
          Die hier vorliegende Allgemeine
        
        
          Anrechnungsempfehlung richtet sich
        
        
          an Hochschulen, die Bachelor- bzw.
        
        
          Master-Studiengänge entsprechend
        
        
          dem Rahmenwerk des Europäischen
        
        
          Hochschulraums anbieten, d.h. an die
        
        
          Mehrheit aller Hochschulstudiengän-
        
        
          ge im sogenannten „Bologna-Raum“
        
        
          (Bologna Working Group, 2005).
        
        
          Die Anrechnungsempfehlung soll den
        
        
          Hochschulen unabhängig zertifizierte
        
        
          Informationen über die Lernergebnisse,
        
        
          denWorkload (Kreditpunkte) und das Ni-
        
        
          veau von Lerneinheiten außerhochschu-
        
        
          lischer Bildungsangebote liefern. Diese
        
        
          Informationen können die Anrechnung
        
        
          solcher Lernergebnisse erleichtern und
        
        
          vereinfachen.
        
        
          Der Kompetenzbereich Anrechnung
        
        
          empfiehlt den Hochschulen und deren
        
        
          Studiengangsverantwortlichen, die in
        
        
          dieser Empfehlung gegebenen Informa-
        
        
          tionen bei Anrechnungsentscheidungen
        
        
          zu berücksichtigen und Absolvent/inn/en
        
        
          der begutachteten Weiterbildung „JOSEF“
        
        
          eine entsprechende Anrechnung ihrer Ler-
        
        
          nergebnisse zu gewähren.
        
        
          Anrechnung bedeutet, dass Studienab-
        
        
          schnitte (i.d.R. Module) aufgrund bereits
        
        
          nachgewiesener Lernergebnisse ent-
        
        
          fallen. Die durch außerhochschulische
        
        
          Lernergebnisse ersetzten Studienab-
        
        
          schnitte sollten aufgrund des Abschluss-
        
        
          zertifikats der Weiterbildung anerkannt
        
        
          und nicht noch einmal individuell ge-
        
        
          prüft werden.
        
        
          Die Anrechnung sollte bevorzugt
        
        
          „pauschal“ umgesetzt werden. Damit
        
        
          ist gemeint, dass aufgrund der hier
        
        
          vorliegenden
        
        
          Anrechnungsempfeh-
        
        
          lung für alle Absolvent/inn/en der
        
        
          Weiterbildung eine garantierte An-
        
        
          rechnung eingerichtet werden sollte.
        
        
          Die Anrechnungsmöglichkeit sollte
        
        
          öffentlich (z.B. auf der Studiengangs-
        
        
          webseite) bekannt gemacht werden.
        
        
          Es sollte spezifiziert werden, welche
        
        
          Abschnitte des Studiums aufgrund der
        
        
          Anrechnung entfallen.
        
        
          Nicht alle Hochschulgesetze innerhalb
        
        
          der Staaten des Bologna-Raumes er-
        
        
          lauben eine Anrechnung, wie sie hier
        
        
          empfohlen wird. Bei Einrichtung einer
        
        
          Anrechnungsmöglichkeit oder Ge-
        
        
          währung einer Anrechnung sollten die
        
        
          Verantwortlichen in den Hochschulen
        
        
          daher zunächst die entsprechenden
        
        
          gesetzlichen Grundlagen bzw. mög-
        
        
          liche Einschränkungen aufgrund von
        
        
          Verordnungen recherchieren.