Weiterbildung „Sexualität und Behinderung“
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Wann sollten Lerneinheiten aus
außerhochschulischer Bildung auf Hochschul-
studiengänge angerechnet werden?
In einer Empfehlung der Kultusmi-
nisterkonferenz vom 28.6.2002 zur An-
rechnung von außerhalb des Hochschul-
wesens erworbenen Kenntnissen und
Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
heißt es:
„Außerhalb des Hochschulwesens er-
worbene Kenntnisse und Fähigkeiten
können im Rahmen einer – ggf. auch
pauschalisierten – Einstufung auf ein
Hochschulstudium angerechnet wer-
den, wenn
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die für den Hochschulzugang gelten-
den Voraussetzungen – ggf. auch über
die Möglichkeiten des Hochschulzu-
gangs für besonders qualifizierte Be-
rufstätige – gewährleistet werden;
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sie nach Inhalt und Niveau dem Teil
des Studiums gleichwertig sind, der
ersetzt werden soll;
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entsprechend den Grundsätzen des
neuen Qualitätssicherungssystems
im Hochschulbereich die qualitativ-
inhaltlichen Kriterien für den Ersatz
von Studienleistungen durch außer-
halb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten im
Rahmen der Akkreditierung überprüft
werden.
Außerhalb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten kön-
nen höchstens 50 % eines Hochschul-
studiums ersetzen“ (KMK, 2002).
Diese Empfehlung der KMK verlangt
sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich
des Niveaus eine Übereinstimmung zwi-
schen anzurechnender Lerneinheit und
zu ersetzendem Studienmodul.
Die hier vorliegende Allgemeine An-
rechnungsempfehlung enthält Hinwei-
se zum Niveau der Lerneinheiten der
begutachteten Weiterbildung „Sexua-
lität und Behinderung“. Insofern fach-
lich definierte Inhalte eines Studiums
ersetzt werden sollen, muss darüber
hinaus die inhaltliche Übereinstim-
mung der Weiterbildung mit dem/den
Studienmodul(en) ermittelt werden. Als
Grundlage für eine solche Überprüfung
liegen die im Rahmen des Inhaltsver-
gleichs ermittelten Lernergebnisse der
Weiterbildung vor. Die Anrechnung
eines Studienmoduls wird empfohlen,
wenn dessen Lernergebnisse zu mindes-
tens 70% durch Lernergebnisse der Wei-
terbildung abgedeckt werden.
Aufgrund der speziellen Thematik der
Weiterbildung „Sexualität und Behin-
derung“ dürfte es gegenwärtig nur sehr
wenige Hochschulstudiengänge mit ver-
gleichbaren Inhalten geben. Dennoch
kann eine Anrechnung der Fortbildung
sinnvoll und möglich sein, da durch die
Lernergebnisse dieser Weiterbildung
z.B. sozialpädagogische Studiengänge
sinnvoll ergänzt werden können. Die
Anrechnung der Weiterbildung sollte
hierbei auf Wahlmodule oder -bereiche
erfolgen.
Bei fachlich nicht eingegrenzten Modu-
len des Studiengangs (z.B. Wahlmodule,
Wahlbereiche etc.) kann eine inhaltliche
Überprüfung einer Übereinstimmung
der Lernergebnisse u.U. entfallen. Hier
kann die Anrechnung ggf. ausschließ-
lich auf der Grundlage der Niveaufest-
stellung im Umfang des o.a. Workloads
(Kreditpunkte) erfolgen.
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