Weiterbildung „Sexualität und Behinderung“
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Kompetenzanrechnung nach dem
Oldenburger Modell
Als eines von zwölf Modellprojek-
ten beteiligte sich die Carl von Ossietz-
ky Universität Oldenburg von 2005 bis
2007 an der BMBF-Initiative ANKOM
(„Anrechnung beruflicher Kompeten-
zen auf Hochschulstudiengänge“) (Hart-
mann et al., 2006).
Die Modellprojekte des ANKOM-Ver-
bundes wurden möglich durch einen
Beschluss der Kultusministerkonferenz
aus dem Jahr 2002. Dieser Beschluss
gibt gleichzeitig Hinweise darauf, wie
Anrechnungsverfahren gestaltet wer-
den sollen. Es heißt dort: „Außerhalb des
Hochschulwesens erworbene Kenntnis-
se und Fähigkeiten können im Rahmen
einer – ggf. auch pauschalisierten – Ein-
stufung auf ein Hochschulstudium an-
gerechnet werden, wenn […] sie nach
Inhalt und Niveau dem Teil des Studi-
ums gleichwertig sind, der ersetzt wer-
den soll […]“ (KMK, 2002).
Die Anrechnung von beruflich erworbe-
nen Kompetenzen auf Studienleistun-
gen wird in Oldenburg bereits seit 2006
praktiziert. Im Wolfgang Schulenberg-
Institut für Bildungsforschung und Er-
wachsenenbildung an der Carl von Os-
sietzky Universität wurde im Zuge der
Ankom-Initiative ein qualitätsgesicher-
tes Verfahren zur Überprüfung der Anre-
chenbarkeit beruflicher Lernergebnisse
auf Hochschulstudiengänge entwickelt
(Müskens, 2006).
Mit diesem Verfahren, dem sogenann-
ten „Äquivalenzvergleich“, wurde be-
reits eine Vielzahl von Abschlüssen aus
der Fort- und Weiterbildung untersucht.
Im Äquivalenzvergleich geht es in der
Hauptsache darum, nach Inhalt und
Niveau gleichwertige Anteile innerhalb
eines Studiengangs und einer Fort- bzw.
Weiterbildung zu identifizieren.
Weitere Informationen zum
Oldenburger Anrechnungsmodell auf
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