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Weiterbildung Frauen in Führung
Hinweise für Hochschulen und
Studiengangsverantwortliche
Die hier vorliegende Allgemeine An-
rechnungsempfehlung richtet sich an
Hochschulen, die Bachelor- bzw. Mas-
ter-Studiengänge entsprechend dem
Rahmenwerk des Europäischen Hoch-
schulraums anbieten, d.h. an die Mehr-
heit aller Hochschulstudiengänge im
sogenannten „Bologna-Raum“ (Bologna
Working Group, 2005).
Die Anrechnungsempfehlung soll den
Hochschulen unabhängig zertifizierte
Informationen über die Lernergebnisse,
denWorkload (Kreditpunkte) und das Ni-
veau von Lerneinheiten außerhochschu-
lischer Bildungsangebote liefern. Diese
Informationen können die Anrechnung
solcher Lernergebnisse erleichtern und
vereinfachen.
Der Kompetenzbereich Anrechnung
empfiehlt den Hochschulen und deren
Studiengangsverantwortlichen, die in
dieser Empfehlung gegebenen Informa-
tionen bei Anrechnungsentscheidungen
zu berücksichtigen und Absolvent/inn/
en der begutachteten Weiterbildung
„Frauen in Führung“ eine entsprechen-
de Anrechnung ihrer Lernergebnisse zu
gewähren.
Anrechnung bedeutet, dass Studienab-
schnitte (i.d.R. Module) aufgrund bereits
nachgewiesener Lernergebnisse ent-
fallen. Die durch außerhochschulische
Lernergebnisse ersetzten Studienab-
schnitte sollten aufgrund des Abschluss-
zertifikats der Weiterbildung anerkannt
und nicht noch einmal individuell ge-
prüft werden.
Die Anrechnung sollte bevorzugt „pau-
schal“ umgesetzt werden. Damit ist
gemeint, dass aufgrund der hier vorlie-
genden Anrechnungsempfehlung für
alle Absolvent/inn/en der Weiterbildung
eine garantierte Anrechnung eingerich-
tet werden sollte. Die Anrechnungsmög-
lichkeit sollte öffentlich (z.B. auf der Stu-
diengangswebseite) bekannt gemacht
werden. Es sollte spezifiziert werden,
welche Abschnitte des Studiums auf-
grund der Anrechnung entfallen.
Nicht alle Hochschulgesetze innerhalb
der Staaten des Bologna-Raumes er-
lauben eine Anrechnung, wie sie hier
empfohlen wird. Bei Einrichtung einer
Anrechnungsmöglichkeit
oder
Ge-
währung einer Anrechnung sollten die
Verantwortlichen in den Hochschulen
daher zunächst die entsprechenden ge-
setzlichen Grundlagen bzw. mögliche
Einschränkungen aufgrund von Verord-
nungen recherchieren.
Hinweise für Weiterbildungsanbieter
und -absolvent / inn/en
Der Kompetenzbereich Anrechnung
gibt Empfehlungen für die Anrechnung
außerhochschulischer Lernergebnisse,
hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Um-
setzung dieser Empfehlungen an den
Hochschulen. Die Entscheidung über die
Anerkennung einer Weiterbildung liegt
in aller Regel bei den Studiengangs-
verantwortlichen an den Hochschulen.
Studiengänge können die Anrechnung
außerhochschulischer Lernergebnisse
ablehnen oder von dieser Empfehlung
abweichende Anrechnungsumfänge ge-
währen.
Der in dieser Empfehlung dargestellte
Anrechnungsumfang ist ein Maximal-
wert, der i.d.R. nur bei einer weitrei-
chenden inhaltlichen Übereinstimmung
zwischen Lernergebnissen derWeiterbil-
dung und des Studiengangs tatsächlich
auch gewährt wird. Aus einer teilweisen
Übereinstimmung kann ein geringerer
Anrechnungsumfang resultieren.
Auch Hochschulen, die bereit sind, eine
Anrechnung entsprechend dieser Emp-
fehlung zu gewähren, unterliegen u.U.
Restriktionen bei der Einrichtung von
Anrechnungsmöglichkeiten, die sich
aus gesetzlichen oder in anderer Weise
wirksamen Vorgaben ergeben. Damit
eine Anrechnung entsprechend dieser
Empfehlung eingerichtet werden kann,
muss i.d.R. sowohl das jeweils gültige
(Landes-) Hochschulgesetz als auch die
für den anrechnenden Studiengang gül-
tige Prüfungsordnung entsprechend an-
gepasst worden sein.
Diese Anrechnungsempfehlung soll den
Verantwortlichen in Hochschulen und
staatlichen Bildungsbehörden eine ver-
lässliche und qualitätsgesicherte Grund-
lage für die Einrichtung von Anrech-
nungsmöglichkeiten bieten. Auch die
Umsetzung dieser Anrechnungsemp-
fehlung sollte qualitätsgesichert erfol-
gen. Umfassende Hinweise liefert hierzu
z.B. die „Leitlinie für die Qualitätssiche-
rung und Verfahren zur Anrechnung
beruflicher und außerhochschulisch er-
worbener Kompetenzen auf Hochschul-
studiengänge“ (ANKOM, 2008).
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