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Allgemeine Anrechnungsempfehlung 
Wann sollten Lerneinheiten aus
außerhochschulischer Bildung auf Hochschul-
studiengänge angerechnet werden?
In einer Empfehlung der Kultusmi-
nisterkonferenz vom 28.6.2002 zur An-
rechnung von außerhalb des Hochschul-
wesens erworbenen Kenntnissen und
Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
heißt es:
„Außerhalb des Hochschulwesens er-
worbene Kenntnisse und Fähigkeiten
können im Rahmen einer – ggf. auch
pauschalisierten – Einstufung auf ein
Hochschulstudium angerechnet wer-
den, wenn
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die für den Hochschulzugang gelten-
den Voraussetzungen – ggf. auch über
die Möglichkeiten des Hochschulzu-
gangs für besonders qualifizierte Be-
rufstätige – gewährleistet werden;
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sie nach Inhalt und Niveau dem Teil
des Studiums gleichwertig sind, der
ersetzt werden soll;
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entsprechend den Grundsätzen des
neuen
Qualitätssicherungssystems
im Hochschulbereich die qualitativ-
inhaltlichen Kriterien für den Ersatz
von Studienleistungen durch außer-
halb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten im
Rahmen der Akkreditierung überprüft
werden.
Außerhalb des Hochschulwesens erwor-
bene Kenntnisse und Fähigkeiten kön-
nen höchstens 50 % eines Hochschul-
studiums ersetzen“ (KMK, 2002).
Diese Empfehlung der KMK verlangt
sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich
des Niveaus eine Übereinstimmung zwi-
schen anzurechnender Lerneinheit und
zu ersetzendem Studienmodul.
Die hier vorliegende Allgemeine An-
rechnungsempfehlung enthält Hinwei-
se zum Niveau der Lerneinheiten der
begutachteten Qualifizierung „Fachkraft
Ästhetische Bildung“. Insofern fach-
lich definierte Inhalte eines Studiums
ersetzt werden sollen, muss darüber
hinaus die inhaltliche Übereinstim-
mung der Qualifizierung mit dem/den
Studienmodul(en) ermittelt werden. Als
Grundlage für eine solche Überprüfung
liegen die im Rahmen des Inhaltsver-
gleichs ermittelten Lernergebnisse der
Qualifizierung vor. Die Anrechnung
eines Studienmoduls wird empfohlen,
wenn dessen Lernergebnisse zu mindes-
tens 70% durch Lernergebnisse der Qua-
lifizierung abgedeckt werden.
Aufgrund der speziellen Thematik der
Qualifizierung „Fachkraft Ästhetische
Bildung“ dürfte es gegenwärtig nur sehr
wenige Hochschulstudiengänge mit
vergleichbaren Inhalten geben. Den-
noch kann eine Anrechnung der Quali-
fizierung sinnvoll und möglich sein, da
durch die Lernergebnisse dieser Quali-
fizierung z.B. pädagogische Studiengän-
ge sinnvoll ergänzt werden können. Die
Anrechnung der Qualifizierung sollte
hierbei auf Wahlmodule oder -bereiche
erfolgen.
Bei fachlich nicht eingegrenzten Modu-
len des Studiengangs (z.B. Wahlmodule,
Wahlbereiche etc.) kann eine inhaltliche
Überprüfung einer Übereinstimmung
der Lernergebnisse u.U. entfallen. Hier
kann die Anrechnung ggf. ausschließ-
lich auf der Grundlage der Niveaufest-
stellung im Umfang des o.a. Workloads
(Kreditpunkte) erfolgen.
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