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Allgemeine Anrechnungsempfehlung 
Bestimmung der ECTS-Kreditpunkte der Module
anhand des Workloads der Qualifizierung
Für die Schätzung des Arbeitsaufwan-
des (Workload) der begutachteten Qua-
lifizierungsmodule wurden sämtliche
qualifizierungsrelevanten Lernaktivitäten
berücksichtigt. Diese umfassen neben
den Präsenzzeiten u.a. auch die Selbst-
lernzeit, das Praxisprojekt sowie die Prä-
sentation. Die Schätzungen beruhen auf
den Angaben des Bildungsanbieters.
Entsprechend der Vorgabe des ECTS
User Guide (Europäische Gemeinschaf-
ten, 2009) wird angenommen, dass ein
ECTS-Kreditpunkt ca. 25 bis 30 Arbeits-
stunden entspricht.
Die Gutachterin schätzte die Workloads
der jeweiligen Qualifizierungsmodule
auf der Grundlage der zur Verfügung
stehenden Materialien und Unterlagen.
Sie kam dabei zu dem Schluss, dass der
Arbeitsaufwand pro Modul jeweils 25 bis
30 Zeitstunden beträgt. Dies entspricht
einem Workload von 1 KP pro Modul.
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ImRahmen der Qualifizierung „Fachkraft
Ästhetische Bildung“ sind insgesamt vier
der angebotenen Module – Basismodul,
Praxismodul und zwei Fachmodule – zu
belegen, sodass maximal 4 KP erreicht
werden können.
Modul
Workload (ECTS)
Basismodul: Grundlagen der Ästhetischen Bildung
1 KP
Fachmodul 1: Ästhetische Bildung und Sprache
1 KP
Fachmodul 2: Ästhetische Bildung und Vielfalt
1 KP
Fachmodul 3: Ästhetische Bildung und Kinder
unter drei Jahren
1 KP
Fachmodul 4: Ästhetische Bildung und Medien
nicht begutachtet
(siehe Seite 8)
Fachmodul 5: Ästhetische Bildung und MINT
nicht begutachtet
(siehe Seite 8)
Praxismodul: Praxisprojekt
1 KP
im Rahmen der Qualifizierung zur erreichende KP
(Basismodul, Praxismodul und zwei Fachmodule)
4 KP
2
Der Gesamtarbeitsaufwand (Workload) für das Praxismodul wurde von der Fachgutachterin unter Berücksichtigung sämtlicher
Lernanforderungen (Umsetzung eines Praxisprojektes, Reflexion sowie Präsentation der Projektergebnisse) mit 1 KP (entspricht
ca. 30 Arbeitsstunden) höher eingeschätzt als vom Weiterbildungsanbieter.
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