Allgemeine Anrechnungsempfehlung 
        
        
          Hinweise für Hochschulen und
        
        
          Studiengangsverantwortliche
        
        
          Die hier vorliegende Allgemeine An-
        
        
          rechnungsempfehlung richtet sich an
        
        
          Hochschulen, die Bachelor- bzw. Mas-
        
        
          ter-Studiengänge entsprechend dem
        
        
          Rahmenwerk des Europäischen Hoch-
        
        
          schulraums anbieten, d.h. an die Mehr-
        
        
          heit aller Hochschulstudiengänge im
        
        
          sogenannten „Bologna-Raum“ (Bologna
        
        
          Working Group, 2005).
        
        
          Die Anrechnungsempfehlung soll den
        
        
          Hochschulen unabhängig zertifizierte
        
        
          Informationen über die Lernergebnisse,
        
        
          den Workload (Kreditpunkte) und das
        
        
          Niveau von Lerneinheiten außerhoch-
        
        
          schulischer Bildungsangebote liefern.
        
        
          Diese Informationen können die Anrech-
        
        
          nung solcher Lernergebnisse erleichtern
        
        
          und vereinfachen.
        
        
          Der Kompetenzbereich Anrechnung
        
        
          empfiehlt den Hochschulen und deren
        
        
          Studiengangsverantwortlichen, die in
        
        
          dieser Empfehlung gegebenen Informati-
        
        
          onen bei Anrechnungsentscheidungen zu
        
        
          berücksichtigen und Absolvent/inn/en der
        
        
          begutachteten Weiterbildung „Sexualität
        
        
          und Behinderung“ eine entsprechende
        
        
          Anrechnung ihrer Lernergebnisse zu ge-
        
        
          währen.
        
        
          Anrechnung bedeutet, dass Studienab-
        
        
          schnitte (i.d.R. Module) aufgrund bereits
        
        
          nachgewiesener Lernergebnisse ent-
        
        
          fallen. Die durch außerhochschulische
        
        
          Lernergebnisse ersetzten Studienab-
        
        
          schnitte sollten aufgrund des Abschluss-
        
        
          zertifikats der Weiterbildung anerkannt
        
        
          und nicht noch einmal individuell ge-
        
        
          prüft werden.
        
        
          Die Anrechnung sollte bevorzugt „pau-
        
        
          schal“ umgesetzt werden. Damit ist
        
        
          gemeint, dass aufgrund der hier vorlie-
        
        
          genden Anrechnungsempfehlung für
        
        
          alle Absolvent/inn/en der Weiterbildung
        
        
          eine garantierte Anrechnung eingerich-
        
        
          tet werden sollte. Die Anrechnungsmög-
        
        
          lichkeit sollte öffentlich (z.B. auf der Stu-
        
        
          diengangswebseite) bekannt gemacht
        
        
          werden. Es sollte spezifiziert werden,
        
        
          welche Abschnitte des Studiums auf-
        
        
          grund der Anrechnung entfallen.
        
        
          Nicht alle Hochschulgesetze innerhalb
        
        
          der Staaten des Bologna-Raumes er-
        
        
          lauben eine Anrechnung, wie sie hier
        
        
          empfohlen wird. Bei Einrichtung einer
        
        
          Anrechnungsmöglichkeit
        
        
          oder
        
        
          Ge-
        
        
          währung einer Anrechnung sollten die
        
        
          Verantwortlichen in den Hochschulen
        
        
          daher zunächst die entsprechenden ge-
        
        
          setzlichen Grundlagen bzw. mögliche
        
        
          Einschränkungen aufgrund von Verord-
        
        
          nungen recherchieren.
        
        
          14